FAQ

Häufigste Fragen und Antworten

Derzeit geht es nur über ein  übliches Login, also Anmeldung über Erklärvideomacher – entweder mit einem neuen Account oder einem bestehenden. Aber es kann sein, dass wir das bald auch über Facebook, Twitter oder Google etc. anbieten.

Wir bieten dein produziertes Erklärvideo nur in digitaler Form zum Download an.

Die Produktpreise sind für alle drei Video-Arten, welche Erklärvideomacher anbietet – also Whiteboard, 2D, 3D – sehr transparent im Buchungskarussell auf unserer Startseite dargestellt.
  • Die Preise hängen primär davon ab, was für ein Video Du auf Erklärvideomacher bestellst und in welcher Länge.
  • Die Standardformate sind in einer Länge von einer bis drei Minuten, wobei drei Minuten bei uns immer ein Premium-Video ist.
Da wir eine schweizerisch-deutsche Seite sind mit Sitz in der Schweiz, liefern wir grenzüberschreitend aus. Der Sitz der Webseite ist also die Schweiz.
  • Wir bieten für Deutschland, Österreich oder das deutschsprachige Südtirol in Italien und die anderen Euro-Länder die Videos in der Währung “Euro” an.
  • Die gewünschte Währung klickst Du bitte am Rand der Webseite an. Hier blenden wir einen grünen Button ein, der die Auswahl ermöglicht.
Das sogenannte “Revers Charge Verfahren” sieht vor, dass wir als eine in der Schweiz ansässige Webseite für digitale Lieferungen beispielsweise nach Deutschland, Österreich oder in sonstige Länder  keine Mehrwertsteuer erheben dürfen. Es gilt also auch für uns das Reverse Charge Verfahren. Du bekommst also den Nettopreis in Rechnung gestellt, wenn Du nicht aus der Schweiz bestellst. Wir verschicken keine Hardware-Lieferung. Für unsere Schweizer Kunden wenden wir ganz normal das Mehrwertsteuer-Verfahren an, berechnen diese also und führen die Steuer später an den Schweizer Staat ab. Der Fachverlag Hauffe schreibt zum Revers Charge Verfahren (Stand: 16.5.2020)
“In Folge des Reverse-Charge-Verfahrens darf der leistende Unternehmer dem Leistungsempfänger nur das Nettoentgelt in Rechnung stellen. Daraus entsteht für den Kunden in der Folge eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Ist der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt, kann er den Betrag aber auch selbst wieder als Vorsteuer geltend machen.
Das Reverse-Charge-Verfahren birgt enormes Vereinfachungspotential, da der leistende Unternehmer den Vorgang nun nicht mehr gesondert beim Finanzamt angeben muss. Besonders bei grenzübergreifenden Transaktionen findet das Verfahren Anwendung, da hier der Kontakt mit dem deutschen Finanzamt für den ausländischen leistenden Unternehmer entfällt.
Der konkrete Vorteil für den leistungsempfangenden Unternehmer ist, dass er nach dem Reverse-Charge-Verfahren zwar die Umsatzsteuer für den jeweiligen Erwerb tragen muss, aber gleichzeitig selbige in gleicher Höhe über den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Die dadurch entstehende Vereinfachung ist nicht nur eine Entlastung für den Unternehmer, sie beugt auch Betrug vor. Der sogenannte Karussellbetrug ist auf diese Weise leicht zu verhindern.” (Quelle: haufe.de, Abgerufen am 16.5.2020).
Eure Buchhaltung sollte wissen, wie so etwas zu verbuchen ist.

Man kann bei uns die Erklärvideos vergleichen – also Whiteboard Video, 2D, 3D und das gestaffelt nach Premium-Videos (3 Minuten), Standard-Videos (2 Minuten) oder Basic-Videos (1 Minute).

Ja. Wir nutzen unsere Social Media Kanäle, insbesondere unseren YouTube-Kanal. Allerdings stellen wir hier nicht alle Videos ein, sondern nur eine kleine Auswahl.

Wir geben in unserem Abonnement-Bereich Rabatte auf mehrere bestellte Erklärvideos.
  • Die Rabatthöhe, welche ein Unternehmen oder sonstiger Video-Besteller auf Erklärvideomacher erhält,  hängt von der Menge der gewünschten Videos ab.
  • Wir weisen das sehr transparent im Buchungskarussell für Abonnements aus. Hier kannst Du einfach die Anzahl der Monate manuell eingeben und die Anzahl der Videos. Daraus ergibt sich dann eine Logik:
  • Möchtet Ihr beispielsweise sechs Erkärvideos für euren YouTube-Kanal in sechs Monaten, gib dieses so im Buchungstool von Erklärvideomacher ein und bestätige das mit der Taste “Return”.
  • Im grünen Preis-Ausschreibungsbutton siehst Du, was Du sparst und wie viel Rabatt Du erhälst.
Mit dem Abo-Modell möchten wir die SEO-Arbeit in vielen Unternehmen unterstützen. Denn je aktiver Content, insbesondere Bewegtbild auf Webseiten ist, desto besser werden diese in Google, Bing & Co gerankt.
Unsere Haupt-Zielgruppen sind Unternehmen – vom Konzern bis zum Handwerker, beziehungsweise den klassischen KMUs (Kleine und mittelständische Unternehmen).
  • In der Schweiz sind beispielsweise nach Angaben des Bundesamt für Statistik 99% aller Unternehmen KMUs: “marktwirtschaftliche Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte.”
Aber auch Ärzte, die bestimmte Eingriffe oder Abläufe erklären möchten, sind unsere Kunden, ebenso Rechtsanwälte oder Physiotherapeuten, Behörden, Ministerien oder sonstige Öffentliche Einrichtungen und NGOs.
Ja. Wir produzieren Videos in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch oder vielen anderen Sprachen. Hierfür haben wir Muttersprachler in vielen Ländern.
  • Sollen die Texte 100% rechtssicher sein müssen, so bitten wir Dich, uns nur solche Texte oder Drehbücher zur Verfügung zu stellen (egal in welcher Sprache), die bereits inhaltlich rechtlich von eurem Unternehmen geprüft wurden.
  • Wir können keine Haftung für inhaltliche Fehler übernehmen.
  • Das gilt auch für die Abnahme der Scripts, wenn wir die Drehbücher schreiben – ebenfalls egal in welcher Sprache. Sprich:
  • Wir bitten Dich darum, dass dann, sofern es die Thematik z.B. in einem Konzern nötig macht, das Dir durch uns zugesendete Erklärvideo-Script mit eurer Rechtsabteilung oder eurem Anwalt abzuklären und Dir eine schriftliche Freigabe geben zu lassen.
  • Das ist aber in vielen Fällen wahrscheinlich eher nicht nötig, wenn es sich um Allgemeinplätze der Erklärvideos handelt.
Um es generell noch einmal auf den Punkt zu bringen: Wir können für inhaltliche Fehler keine Haftung und keine Gewähr übernehmen.
Unsere Automatisierung ist weit: Vom Auftrag bis zur Ablieferung des Erklärvideos im Backend und der Kundenkommunikation in Deinem Kundenbereich auf erklärvideomacher.com (https://erklaervideomacher.com/my-account/).
Es gilt für Schweizer Unternehmen oder Webseiten, was wir sind, das Revers Charge Verfahren, wenn wir in andere Länder unsere digitalen Erklärvideos über eine Download-Funktion verkaufen.
  • Das heißt: Für Lieferungen in Nachbarländer wie Deutschland, Österreich, Südtirol in Norditalien etc., aber auch in sonstige Länder, fällt derzeit auf unseren Rechnungen keine Mehrwertsteuer an.
  • Wie Ihr das in Eurem Heimatland dann rechtssicher verbucht, müsste eure Buchhaltung wissen (Umsatzsteuer etc.).
  • PayPal: Ja.
  • Auf Rechnung: Ja
  • Kreditkarten: Arbeiten wir dran. In Zukunft ja.

Nein. Wir bieten derzeit keine Whitelabel Lösung für mögliche Geschäftspartner an. Das kann sich aber auch noch ändern.

Wir werden in Kürze eine Newsletter-Option anbieten, welche selbstverständlich mit der europäischen Datenschutzverordnung übereinstimmt. Das Abomodell haben wir in unserem Bereich Abonnements ausführlich erklärt (https://erklaervideomacher.com/abonnement/). Für mehrere Videos in einem Bestellvorgang bieten wir Rabatt an. Aus SEO-Gründen kann das interessant sein.

Ja, wir möchten unseren Blog regelmäßig mit Content versehen.
  • Im Kundenaccount von Erklärvideomacher finden Kunden ihre wichtigsten Angaben, wie: Die angegebene Rechnungsadresse.
  • Eine geschlossene Chat-Funktion mit der Redaktion von Erklärvideomacher.
  • Einen Download-Bereich für das Order. Hier wird das fertige Erklärvideo hinterlegt, aber auch das Drehbuch ausgetauscht.
Da Du von Anfang an in unserem Abo-Buchungsmodell selbst festgelegt hast, über wie viele Monate wir wie viele Erklärvideos produzieren sollen, läuft das Abo aus, wenn wir die Anzahl an Videos Dir, eurem Unternehmen abgeliefert haben.
  • Du kannst durch eine Neubestellung in unserem Abo-Bereich einfach das Abo verlängern und die Laufzeit wieder selbst bestimmen.
  • Aus SEO-Gründen kann das sinnvoll sein, damit Du immer aktuelles Bewegtbild Kunden und Geschäftspartner bieten kannst.
Im digitalen Bereich ist die Rechtslage so, dass mit Deiner finalen Bestellung und unserem Beginn an dem Video eine Rückerstattung leider nicht vorgesehen ist.
  • Der Beginn ist auf Erklärvideomacher aber das Drehbuch. Damit möchten wir unseren Kunden entgegenkommen.
  • Da wir das Drehbuch mit dem Auftraggeber, also Dir abstimmen, bis Du im Bilde. Bis dahin könntest Du also noch stornieren.
Möchtest Du also stornieren, sende uns rechtzeitig eine E-Mail zu – bevor wir mit dem Drehbuchschreiben angefangen haben. Wir senden dann eine Stornierungsbestätigung zurück. Dann erhältst Du das Geld zurück.

Wir schicken Dir die Rechnung per E-Mail zu.

Ja, im Premium-Bereich bieten wir Untertitel für die Animationsvideos, also Erklärvideos an. Bitte bestätige das mit Deiner Bestellung im Buchungskarussell, dass Du einen Untertitel im Video haben möchtest. Teile uns auch mit, in welcher Sprache Du diesen möchtest.
  • In YouTube ist es aber so, dass dort Nutzer aktiv pro Video dann bestätigen müssen, dass Sie dort einen Untertitel auch sehen möchten.
  • Es gibt aber auch die Variante, dass man den Untertitel schon direkt ins Video so einbaut, dass auch eine Google-Zustimmung nicht mehr nötig ist. Beides hat vor und Nachteile.
  • Hast Du eine Priorität, teile uns das bitte mit.
Wir bieten Erklärvideos mit unseren Sprechern in Deutsch an, aber auch mit Muttersprachlern in Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Chinesisch, Portugiesisch oder vielen anderen Sprachen. Habt Ihr in Eurem Unternehmen einen eigenen Sprecher, teile uns das bitte bei Auftragserteilung sofort mit.

Da wir versuchen sehr günstig Erklärvideos für Unternehmen oder sonstige Kunden anzubieten und das auf einem guten hohen Niveau, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir eine Auswahl an Sprechern und Sprecherinnen haben, mit denen wir immer wieder zusammenarbeiten.

Das spart uns und euch Geld. Möchtest Du einen speziellen Sprecher oder Sprecherin, teile uns das umgehend im Kommentarfeld mit der Auftragsvergabe und Video-Bestellung mit.

Dann müssen wir schauen, ob das im Etat drin ist, oder ob wir das gegen einen kleinen Aufpreis involvieren können. Grundsätzlich sind wir für alle Varianten offen, da natürlich letztlich der Kunde entscheiden muss, was er wie möchte.

Wir von Erklärvideomacher schreiben in der Regel das Script. Wir sind aber auch offen dafür, wenn Du uns bereits euer Script, also euer Drehbuch, vorlegen möchtest. Auf jeden Fall ist es wünschenswert, dass Ihr uns gut brieft: Welche Keywords sind euch wichtig? Welche Themenfelder, welche Fotos oder Logos möglicherweise etc. Du kannst uns entweder Hinweise im Kommentarfeld im Buchungskarussell geben oder beim Checkout-Vorgang das noch hochladen und uns zukommen lassen.

Ja. Wir haben hier klassische Erklärvideomusik, die wir in die Videos einbauen. Möchtest Du das nicht oder hast Du eigene Musik, die auch urheberrechtlich legal in ein Erklärvideo eingebaut werden kann, teile uns das mit. Die Haftung für mögliche Urheberrechtsverstöße übernehmen wir aber von extern eingereichter Musik nicht, die liegt dann bei Dir /euch.

Die Haftung am Urheberrecht für vom Kunden an uns weitergereichte Fotos, Grafiken, Bilder, Musik etc. muss der Kunde übernehmen. Wir können nur die Verantwortung, also Haftung, für von uns selbst ausgesuchte Bilder, Grafiken, Musik übernehmen. Wir verpflichten alle unsere Entwickler daraufhin, das von ihnen ausgesuchte Material nur zu verwenden, wenn es urheberrechtlich einwandfrei sauber ist.